Kernkompetenzen
Die Kernkompetenzen im Detail
gem. § 2 Abs. 1 BibuG
- laufende Buchhaltung
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Zusammenfassende Meldungen
- div. Auswertungen wie Saldenlisten, Erfolgsrechnungen, etc. - Anlagenbuchhaltung
- Kostenrechnung (Verbuchung auf Kostenstellen und dazugehörige Auswertungen)
- Jahresabschlüsse
- Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung nach UGB ( im Rahmen der Bilanzierungsgrenzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften festgesetzten Merkmalen § 221 UGB)
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Überschussrechnung
- Pauschalierungen - laufende Lohnabrechnungen
- An- und Abmeldung bei Gebietskrankenkassen
- Abrechnungen der monatlichen Löhne / Gehälter (Lohnzettel)
- Abrechnung der Sonderzahlungen
- Beitragsgrundlagennachweis
- Berechnung Reisekosten
- Pfändungsverwaltung
- Urlaubs- und Krankenstandsverwaltung
- Berechnung und Meldung aller Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Dienstgeberabgabe, Dienstgeberzuschlag, Kommunalsteuer, Betrieblicher Vorsorgebeitrag usw.)
- AUVA Erstattungsanträge - Arbeitnehmerveranlagungen