Kernkompetenzen

Die Kernkompetenzen im Detail

gem. § 2 Abs. 1 BibuG

  1.  laufende Buchhaltung
    - Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
    - Umsatzsteuervoranmeldungen
    - Zusammenfassende Meldungen
    - div. Auswertungen wie Saldenlisten, Erfolgsrechnungen, etc.

  2. Anlagenbuchhaltung

  3. Kostenrechnung (Verbuchung auf Kostenstellen und dazugehörige Auswertungen)

  4. Jahresabschlüsse
    - Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung nach UGB ( im Rahmen der Bilanzierungsgrenzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften festgesetzten Merkmalen § 221 UGB)
    - Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
    - Überschussrechnung
    - Pauschalierungen

  5. laufende Lohnabrechnungen
    - An- und Abmeldung bei Gebietskrankenkassen
    - Abrechnungen der monatlichen Löhne / Gehälter (Lohnzettel)
    - Abrechnung der Sonderzahlungen
    - Beitragsgrundlagennachweis
    - Berechnung Reisekosten
    - Pfändungsverwaltung
    - Urlaubs- und Krankenstandsverwaltung
    - Berechnung und Meldung aller Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Dienstgeberabgabe, Dienstgeberzuschlag, Kommunalsteuer, Betrieblicher Vorsorgebeitrag usw.)
    - AUVA Erstattungsanträge

  6. Arbeitnehmerveranlagungen