Kernkompetenzen

Die Kernkompetenzen im Detail

gem. § 2 Abs. 1 BibuG

  1.  laufende Buchhaltung
    - Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
    - Umsatzsteuervoranmeldungen
    - Zusammenfassende Meldungen
    - div. Auswertungen wie Saldenlisten, Erfolgsrechnungen, etc.

  2. Anlagenbuchhaltung

  3. Kostenrechnung (Verbuchung auf Kostenstellen und dazugehörige Auswertungen)

  4. Jahresabschlüsse
    - Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung nach UGB ( im Rahmen der Bilanzierungsgrenzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften festgesetzten Merkmalen § 221 UGB)
    - Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

    In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater können auch alle notwendigen Arbeiten und Formalitäten abgedeckt werden, die nicht von unserer Berufsberechtigung erfasst sind. Für Sie wird diese Zusammenarbeit völlig unbürokratisch von uns abgewickelt.

  5. laufende Lohnabrechnungen
    - An- und Abmeldung bei Gebietskrankenkassen
    - Abrechnungen der monatlichen Löhne / Gehälter (Lohnzettel)
    - Abrechnung der Sonderzahlungen
    - Beitragsgrundlagennachweis
    - Berechnung Reisekosten
    - Pfändungsverwaltung
    - Urlaubs- und Krankenstandsverwaltung
    - Berechnung und Meldung aller Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Dienstgeberabgabe, Dienstgeberzuschlag, Kommunalsteuer, Betrieblicher Vorsorgebeitrag usw.)
    - AUVA Erstattungsanträge